Schlauchboot (SchlB)
Schlauchboote sind gemäß StAN in den Fachgruppen Wassergefahren, sowie fremdbeschafft in den Fachgruppen Brückenbau vorgesehen. Sie sind jedoch auch für die Örtliche Gefahrenabwehr in Ortsverbänden ohne diese Einheiten zu finden.
Schlauchboote ohne Festrumpf sind durch ihr eher geringes Gewicht und die Möglichkeit des Zusammenlegens mobiler einsetzbar als andere Wasserfahrzeuge. Sie sind für Gewässer mit geringer Tiefe geeignet und können leicht ohne Motorkraft betrieben werden. Sie sind jedoch durch die Kunststoff-Außenhaut empfindlicher gegen Beschädigungen durch z.B. Treibgut oder Hindernisse unter Wasser. Aus diesem Grund sinkt die Anzahl der in Betrieb befindlichen Schlauchboote im THW. Über alternative Wasserfahrzeuge wird nachgedacht.
Zum Führen eines nicht motorisierten Schlauchbootes muss der Bootsführer lediglich persönlich und fachlich geeignet sein. Empfohlen wird eine Ausbildung analog zum Lehrgang "Grundlagen Bootsführer Binnen". Bei der Nutzung eines Motors mit weniger als 15 PS (bzw. 5 PS auf dem Rhein), darf das Boot gemäß Binnenschifffahrtsstraßenordnung ebenfalls führerscheinfrei geführt werden, laut DV-Kraftfahrwesen ist jedoch theoretisch der Besitz der THW-Fahrgenehmigung für Wasserfahrzeuge, also des THW-Bootsführerscheines erforderlich.
Sobald ein Motor mit 15 PS oder mehr (bzw. 5 PS oder mehr auf dem Rhein) zum Einsatz kommt, muss der Helfer zwingend die Zusatzfunktion Bootsführer aufweisen.